Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister:
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Eine Meldebestätigung kann erforderlich sein für:
Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft: