Eine Abmeldung ist erforderlich:
Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Sie müssen sich abmelden:
Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden: