Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Eine Meldebestätigung kann erforderlich sein für:
Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister:
Das Einwohnermeldeamt hat folgende Hauptaufgaben:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen: