Einwohnermeldeamt Auskunft Erding

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Einwohnermeldeamt24 Erding
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Erding - Daten der gesuchten Person

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Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

Hinweis zum Widerrufsrecht
Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Wofür benötige ich eine Meldebestätigung?

Eine Meldebestätigung kann erforderlich sein für:

  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Anmeldung bei Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, etc.)
  • Beantragung bestimmter Sozialleistungen
  • Nachweis des Wohnsitzes bei Behörden oder Arbeitgebern
  • Anmeldung eines Fahrzeugs
Kann ich über Ihre Webseite auch weitere Informationen über eine Person erhalten (z.B. Familienstand, frühere Adressen)?
  • Über eine einfache Melderegisterauskunft erhalten Sie nur Name, Doktorgrad und aktuelle Anschrift.
  • Weitere Informationen wie Familienstand oder frühere Adressen fallen unter die erweiterte Melderegisterauskunft.
  • Für eine erweiterte Auskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Die Webseite des Einwohnermeldeamts bietet in der Regel nur die Möglichkeit, eine einfache Auskunft zu beantragen.
  • Für eine erweiterte Auskunft müssen Sie sich direkt an das zuständige Einwohnermeldeamt wenden und Ihr Interesse begründen.
Was macht das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Registrierung von Wohnsitzen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Verwaltung des Melderegisters
  • Auskunftserteilung aus dem Melderegister
  • Mitwirkung bei Wahlen und Volkszählungen
Kann ich meine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt per Post erledigen?

Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:

  • Senden Sie das ausgefüllte Abmeldeformular mit einer Kopie Ihres Ausweisdokuments.
  • Erkundigen Sie sich vorab, ob zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.
  • Bei Umzug ins Ausland ist oft eine persönliche Abmeldung erforderlich.
Muss ich mich abmelden, wenn ich innerhalb derselben Stadt umziehe?

Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt:

  • Ist keine Abmeldung erforderlich
  • Reicht eine Ummeldung mit Angabe der neuen Adresse
  • Muss die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen
Einwohnermeldeamt Erding

Erding ist eine altbayerische Herzogstadt, 36 Kilometer nordöstlich von Münchens östlicher Stadtgrenze und 36 Kilometer südwestlich von Landshut gelegen. Erding ist eine Große Kreisstadt im gleichnamigen Landkreis im Regierungsbezirk Oberbayern und seit 2016 Oberzentrum.[2]
BundeslandBayern
RegierungsbezirkOberbayern
LandkreisErding
Einwohner36.414 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl85435
Vorwahl08122
Landshuter Straße 1, 85435 Erding
Landshuter Straße 1, 85435 Erding 85435 DE
Websitewww.erding.de
OrtsteileAmmersdorf, Aufhausen, Bergham, Flanning, Graß, Indorf, Itzling, Kehr, Kiefing, Klettham, Kölling, Langengeisling, Loh, Neuhausen, Neukirchen, Pretzen, Schollbach, Siglfing, Singlding, Straß, Voggenöd, Werndlfing, Ziegelstatt, Ammersdorf, Aufhausen, Bergham, Flanning, Graß, Indorf, Itzling, Kehr, Kiefing, Klettham, Kölling, Langengeisling, Loh, Neuhausen, Neukirchen, Pretzen, Schollbach

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Alle Person, die sich dauerhaft in Deutschland angemeldet haben, sind verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.