Wenn Sie sich abmelden müssen, aber noch keine neue Adresse haben:
Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:
Um eine Auskunftssperre zu beantragen:
Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind: