Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Ja, es gibt Fristen:
Im Einwohnermelderegister werden gespeichert:
Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen: