Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Eine Meldebestätigung kann erforderlich sein für:
Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):
Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen:
Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft: