Einwohnermeldeamt Auskunft Oberhausen

Einwohnermeldeamt24 ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
Einwohnermeldeamt24 Oberhausen
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Oberhausen - Daten der gesuchten Person

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Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

Hinweis zum Widerrufsrecht
Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Kann ich auch nach Personen suchen, die im Ausland wohnen?
  • Grundsätzlich nein, das deutsche Einwohnermeldeamt führt nur Daten von in Deutschland gemeldeten Personen.
  • Für Personen, die ins Ausland verzogen sind, kann das letzte deutsche Einwohnermeldeamt eventuell Auskunft über den Wegzug ins Ausland geben.
  • Die genaue Adresse im Ausland wird in der Regel nicht mitgeteilt.
  • Für Personensuchen im Ausland müssen Sie sich an die zuständigen Behörden des jeweiligen Landes wenden.
Wie läuft eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt ab?

Eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt läuft typischerweise wie folgt ab:

  1. Antragstellung:

    • Online über die Website des Einwohnermeldeamts oder persönlich vor Ort
    • Angabe der erforderlichen Daten zur gesuchten Person
    • Bei erweiterter Auskunft: Darlegung des berechtigten Interesses
  2. Bearbeitung:

    • Prüfung der Angaben und ggf. des berechtigten Interesses
    • Suche im Melderegister
  3. Ergebnismitteilung:

    • Bei erfolgreicher Suche: Übermittlung der zulässigen Informationen
    • Bei erfolgloser Suche: Information über das negative Suchergebnis
  4. Gebührenerhebung:

    • Berechnung und Einzug der Verwaltungsgebühr
  5. Bei erweiterter Auskunft:

    • Information der gesuchten Person über die erteilte Auskunft

Der gesamte Prozess kann je nach Arbeitsaufkommen und Art der Anfrage einige Tage bis wenige Wochen dauern.

Kann ich meine Adresse auch aus dem Ausland beim Einwohnermeldeamt ändern?
Ja, Sie können Ihre Adresse auch aus dem Ausland ändern. Kontaktieren Sie dafür das zuständige Einwohnermeldeamt per E-Mail oder Post. In einigen Fällen ist auch eine Online-Änderung möglich. Beachten Sie, dass Sie möglicherweise beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente einreichen müssen.
Kann ich über das Einwohnermeldeamt den Aufenthaltsort einer Person ermitteln?
  • Ja, über eine Melderegisterauskunft können Sie die aktuelle Anschrift einer Person erfragen.
  • Für eine einfache Auskunft benötigen Sie den vollständigen Namen und idealerweise weitere Identifizierungsmerkmale der gesuchten Person.
  • Bei häufigen Namen kann es notwendig sein, zusätzliche Informationen wie das Geburtsdatum anzugeben.
  • Beachten Sie, dass eine Auskunftssperre oder andere Einschränkungen die Auskunft verhindern können.
  • Der genaue Aufenthaltsort (z.B. bei vorübergehender Abwesenheit) wird nicht mitgeteilt, nur die Meldeadresse.
Wie kann ich eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen?

Um eine Auskunftssperre zu beantragen:

  1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
  2. Legen Sie Gründe dar, die eine Gefährdung glaubhaft machen (z.B. Bedrohung, Stalking).
  3. Fügen Sie möglichst Nachweise bei (z.B. Polizeiberichte, eidesstattliche Versicherungen).
  4. Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
Einwohnermeldeamt Oberhausen

Oberhausen [ˈoːbɐhaʊ̯zn̩] ist eine kreisfreie Großstadt und Mittelzentrum[2] im westlichen Ruhrgebiet und am unteren Niederrhein im Regierungsbezirk Düsseldorf des Landes Nordrhein-Westfalen. Oberhausen gehört zur Metropolregion Rhein-Ruhr. Sie ist Mitglied im Landschaftsverband Rheinland, im Regionalverband Ruhr, in der Städteregion Ruhr 2030 und in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Der 1758 auf dem heutigen Stadtgebiet in Betrieb genommenen Eisenhütte St. Antony, der ersten im Ruhrgebiet, verdankt Oberhausen den Beinamen „Wiege der Ruhrindustrie“. Heute bilden Einkaufs- und Freizeiteinrichtungen einen Schwerpunkt der Wirtschaft; Einkaufscenter, Freizeitpark, Museen, Theater und andere Attraktionen haben jedes Jahr Millionen Besucher.
BundeslandNordrhein-Westfalen
RegierungsbezirkDüsseldorf
Einwohner208.752 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen46045, 46047, 46049,46117, 46119,46145, 46147, 46149Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl0208
Schwartzstraße 72, 46045 Oberhausen
Schwartzstraße 72, 46045 Oberhausen 46117 DE
OrtsteileBeutmhle, Böser, Brunnhäusl, Giebelsöd, Gigersreuth, Grnbach, Höfelhof, Kreut, Lerchenberg, Loitersdorf, Obergries, Oberhausen, Obermnchsdorf, Onatsberg, Ried, Schmidöd, Siegersbach, Untergries, Beutmühle, Böser, Brunnhäusl, Giebelsöd, Gigersreuth, Grünbach, Höfelhof, Kreut, Lerchenberg, Loitersdorf, Obergries, Obermünchsdorf, Onatsberg, Ried, Schmidöd, Siegersbach, Untergries
Adressen:
Stadt Oberhausen
Betriebs- und Personalamt
Rathausplatz 1
46045 Oberhausen

Stadt Oberhausen
Bauordnungsamt
Rathausplatz 1
46045 Oberhausen

Stadt Oberhausen
Ordnungsamt
Rathausplatz 1
46045 Oberhausen

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Ebenfalls mitgeteilt werden der volle Name der Person, inklusive aller Vornamen und eventuell vorhandener akademischer Titel. Weitere Daten zur Person, z.B. der Familienstand, Namen der Kinder oder vorherige Adressen dürfen aus Datenschutzgründen vom Amt nicht mitgeteilt werden. Das Einwohnermeldeamt darf nur den Namen und die Adresse der Person herausgeben. Telefonnummern, Arbeitgeber oder Verwandte der Person sind dem Meldeamt nicht bekannt und das Amt hat auch keinen Zugriff auf diese Daten.