Einwohnermeldeamt Auskunft Oberhausen

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Einwohnermeldeamt24 Oberhausen
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Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Oberhausen - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
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FAQ

In welchen Fällen darf das Einwohnermeldeamt keine Auskunft erteilen?

Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:

  1. Wenn eine Auskunftssperre vorliegt, z.B. aufgrund einer Gefährdung der betroffenen Person.
  2. Bei Personen in Justizvollzugsanstalten, psychiatrischen Einrichtungen oder Frauenhäusern.
  3. Wenn die Daten für statistische Zwecke anonymisiert wurden.
  4. Bei Prominenten oder Personen des öffentlichen Lebens, die eine Auskunftssperre beantragt haben.
  5. Wenn der Anfragende kein berechtigtes Interesse nachweisen kann (bei erweiterten Auskünften).
  6. Bei minderjährigen Personen, wenn die Eltern einer Auskunftserteilung widersprochen haben.
Kann ich über das Einwohnermeldeamt den Aufenthaltsort einer Person ermitteln?
  • Ja, über eine Melderegisterauskunft können Sie die aktuelle Anschrift einer Person erfragen.
  • Für eine einfache Auskunft benötigen Sie den vollständigen Namen und idealerweise weitere Identifizierungsmerkmale der gesuchten Person.
  • Bei häufigen Namen kann es notwendig sein, zusätzliche Informationen wie das Geburtsdatum anzugeben.
  • Beachten Sie, dass eine Auskunftssperre oder andere Einschränkungen die Auskunft verhindern können.
  • Der genaue Aufenthaltsort (z.B. bei vorübergehender Abwesenheit) wird nicht mitgeteilt, nur die Meldeadresse.
Kann ich über Ihre Webseite auch weitere Informationen über eine Person erhalten (z.B. Familienstand, frühere Adressen)?
  • Über eine einfache Melderegisterauskunft erhalten Sie nur Name, Doktorgrad und aktuelle Anschrift.
  • Weitere Informationen wie Familienstand oder frühere Adressen fallen unter die erweiterte Melderegisterauskunft.
  • Für eine erweiterte Auskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Die Webseite des Einwohnermeldeamts bietet in der Regel nur die Möglichkeit, eine einfache Auskunft zu beantragen.
  • Für eine erweiterte Auskunft müssen Sie sich direkt an das zuständige Einwohnermeldeamt wenden und Ihr Interesse begründen.
Wie läuft eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt ab?

Eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt läuft typischerweise wie folgt ab:

  1. Antragstellung:

    • Online über die Website des Einwohnermeldeamts oder persönlich vor Ort
    • Angabe der erforderlichen Daten zur gesuchten Person
    • Bei erweiterter Auskunft: Darlegung des berechtigten Interesses
  2. Bearbeitung:

    • Prüfung der Angaben und ggf. des berechtigten Interesses
    • Suche im Melderegister
  3. Ergebnismitteilung:

    • Bei erfolgreicher Suche: Übermittlung der zulässigen Informationen
    • Bei erfolgloser Suche: Information über das negative Suchergebnis
  4. Gebührenerhebung:

    • Berechnung und Einzug der Verwaltungsgebühr
  5. Bei erweiterter Auskunft:

    • Information der gesuchten Person über die erteilte Auskunft

Der gesamte Prozess kann je nach Arbeitsaufkommen und Art der Anfrage einige Tage bis wenige Wochen dauern.

Muss ich mich abmelden, wenn ich innerhalb derselben Stadt umziehe?

Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt:

  • Ist keine Abmeldung erforderlich
  • Reicht eine Ummeldung mit Angabe der neuen Adresse
  • Muss die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen
Einwohnermeldeamt Oberhausen

Oberhausen [ˈoːbɐhaʊ̯zn̩] ist eine kreisfreie Großstadt und Mittelzentrum[2] im westlichen Ruhrgebiet und am unteren Niederrhein im Regierungsbezirk Düsseldorf des Landes Nordrhein-Westfalen. Oberhausen gehört zur Metropolregion Rhein-Ruhr. Sie ist Mitglied im Landschaftsverband Rheinland, im Regionalverband Ruhr, in der Städteregion Ruhr 2030 und in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Der 1758 auf dem heutigen Stadtgebiet in Betrieb genommenen Eisenhütte St. Antony, der ersten im Ruhrgebiet, verdankt Oberhausen den Beinamen „Wiege der Ruhrindustrie“. Heute bilden Einkaufs- und Freizeiteinrichtungen einen Schwerpunkt der Wirtschaft; Einkaufscenter, Freizeitpark, Museen, Theater und andere Attraktionen haben jedes Jahr Millionen Besucher.
BundeslandNordrhein-Westfalen
RegierungsbezirkDüsseldorf
Einwohner208.752 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen46045, 46047, 46049,46117, 46119,46145, 46147, 46149Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl0208
Schwartzstraße 72, 46045 Oberhausen
Schwartzstraße 72, 46045 Oberhausen 46117 DE
OrtsteileBeutmhle, Böser, Brunnhäusl, Giebelsöd, Gigersreuth, Grnbach, Höfelhof, Kreut, Lerchenberg, Loitersdorf, Obergries, Oberhausen, Obermnchsdorf, Onatsberg, Ried, Schmidöd, Siegersbach, Untergries, Beutmühle, Böser, Brunnhäusl, Giebelsöd, Gigersreuth, Grünbach, Höfelhof, Kreut, Lerchenberg, Loitersdorf, Obergries, Obermünchsdorf, Onatsberg, Ried, Schmidöd, Siegersbach, Untergries
Adressen:
Stadt Oberhausen
Betriebs- und Personalamt
Rathausplatz 1
46045 Oberhausen

Stadt Oberhausen
Bauordnungsamt
Rathausplatz 1
46045 Oberhausen

Stadt Oberhausen
Ordnungsamt
Rathausplatz 1
46045 Oberhausen

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Alle Einwohner, die sich dauerhaft in Deutschland angemeldet haben, sind verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu anzumelden.