Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:
Die Aktualität der Daten im Melderegister hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft: