Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Eine Meldebestätigung kann erforderlich sein für:
Die Information der gesuchten Person hängt von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Behördliche Anfragen:
Bei Auskunftssperren:
Sonderregelungen:
Das Einwohnermeldeamt hat folgende Hauptaufgaben:
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen: