Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):
Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen:
Wenn Sie sich abmelden müssen, aber noch keine neue Adresse haben:
In diesem Fall:
Die Information der gesuchten Person hängt von der Art der Auskunft ab:
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Behördliche Anfragen:
Bei Auskunftssperren:
Sonderregelungen: