Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:
Die Information der gesuchten Person hängt von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Behördliche Anfragen:
Bei Auskunftssperren:
Sonderregelungen:
Das Einwohnermeldeamt bietet zwei Hauptarten von Personensuchen an:
Zusätzlich gibt es spezielle Auskünfte für Behörden und andere berechtigte Stellen, die umfangreichere Informationen enthalten können.
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich: