Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft:
Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für: