Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Eine Abmeldung ist erforderlich:
Im Einwohnermelderegister werden gespeichert:
Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):
Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen: