Einwohnermeldeamt Auskunft Biberach-an-der-riß

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Einwohnermeldeamt24 Biberach-an-der-riß
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Biberach-an-der-riß Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

Hinweis zum Widerrufsrecht
Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Kann ich eine Personensuche anonym durchführen?
  • Eine vollständig anonyme Personensuche über das Einwohnermeldeamt ist nicht möglich.
  • Für eine einfache Melderegisterauskunft müssen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben.
  • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Die gesuchte Person hat das Recht zu erfahren, wer eine erweiterte Auskunft über sie eingeholt hat.
  • Anonyme Suchanfragen können aus Datenschutzgründen nicht bearbeitet werden.
Wie läuft eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt ab?

Eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt läuft typischerweise wie folgt ab:

  1. Antragstellung:

    • Online über die Website des Einwohnermeldeamts oder persönlich vor Ort
    • Angabe der erforderlichen Daten zur gesuchten Person
    • Bei erweiterter Auskunft: Darlegung des berechtigten Interesses
  2. Bearbeitung:

    • Prüfung der Angaben und ggf. des berechtigten Interesses
    • Suche im Melderegister
  3. Ergebnismitteilung:

    • Bei erfolgreicher Suche: Übermittlung der zulässigen Informationen
    • Bei erfolgloser Suche: Information über das negative Suchergebnis
  4. Gebührenerhebung:

    • Berechnung und Einzug der Verwaltungsgebühr
  5. Bei erweiterter Auskunft:

    • Information der gesuchten Person über die erteilte Auskunft

Der gesamte Prozess kann je nach Arbeitsaufkommen und Art der Anfrage einige Tage bis wenige Wochen dauern.

Welche Daten werden in einer Auskunft des Einwohnermeldeamts bereitgestellt?

Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:

  1. Einfache Melderegisterauskunft:

    • Vor- und Familienname
    • Doktorgrad
    • Aktuelle Anschrift
  2. Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):

    • Geburtsdatum und Geburtsort
    • Frühere Namen (z.B. Geburtsname)
    • Staatsangehörigkeit
    • Frühere Anschriften
    • Bei Verstorbenen: Sterbedatum
  3. Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen:

    • Familienstand
    • Gesetzliche Vertreter bei Minderjährigen oder Betreuten
    • Religionszugehörigkeit (nur für Religionsgemeinschaften)
In welchen Fällen darf das Einwohnermeldeamt keine Auskunft erteilen?

Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:

  1. Wenn eine Auskunftssperre vorliegt, z.B. aufgrund einer Gefährdung der betroffenen Person.
  2. Bei Personen in Justizvollzugsanstalten, psychiatrischen Einrichtungen oder Frauenhäusern.
  3. Wenn die Daten für statistische Zwecke anonymisiert wurden.
  4. Bei Prominenten oder Personen des öffentlichen Lebens, die eine Auskunftssperre beantragt haben.
  5. Wenn der Anfragende kein berechtigtes Interesse nachweisen kann (bei erweiterten Auskünften).
  6. Bei minderjährigen Personen, wenn die Eltern einer Auskunftserteilung widersprochen haben.
Wofür benötige ich eine Meldebestätigung?

Eine Meldebestätigung kann erforderlich sein für:

  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Anmeldung bei Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, etc.)
  • Beantragung bestimmter Sozialleistungen
  • Nachweis des Wohnsitzes bei Behörden oder Arbeitgebern
  • Anmeldung eines Fahrzeugs
Einwohnermeldeamt Biberach an der Riß

Biberach an der Riß ist eine Kreisstadt im nördlichen Oberschwaben. Biberach war Reichsstadt , ist seit 1. Februar 1962 Große Kreisstadt und ist die größte Stadt des gleichnamigen Landkreises. Mit den Nachbargemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen ist die Stadt eine Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft eingegangen. Biberach liegt an der Württembergischen Südbahn .

Bundesland Baden-Württemberg
Regierungsbezirk Tübingen
Landkreis Biberach
Einwohner 33.708 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl 88400
Vorwahlen 07351, 07352, 07357
Adresse der Stadtverwaltung Marktplatz 7/1, 88400 Biberach an der Riß

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