In diesem Fall:
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):
Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen:
Eine Meldebestätigung kann erforderlich sein für:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für: