Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Die Information der gesuchten Person hängt von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Behördliche Anfragen:
Bei Auskunftssperren:
Sonderregelungen: