Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):
Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen:
Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt:
Ja, es gibt Fristen:
Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden: