Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):
Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Ja, Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden: