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Einwohnermeldeamt Auskunft Brey
Einwohnermeldeamt24 ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist?
Wir finden jeden!
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.
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Personensuche Brey - Daten der gesuchten Person
Vorname
Name
Frühere Adresse
(falls vorhanden)
Straße & Haus-Nr
Ort
PLZ
Land
Deutschland
Österreich
Geburtsdatum
Hinweise
Von wann ist die Adresse ca?
<Bitte auswählen>
0-5 Jahre
6-10 Jahre
11-20 Jahre
21-30 Jahre
31-50 Jahre
Über 50 Jahre
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Die Gesamtkosten betragen:
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Straße & Haus-Nr
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Land
Deutschland
Österreich
Schweiz
Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufrecht verliere
Ich habe das mir zustehende
Widerrufsrecht
zur Kenntnis genommen
Hiermit bestätige ich das ich die von Ihnen erhaltenen Meldeamtsdaten
nicht
für Adresshandel und Werbung benutzen werde
Kostenpflichtig bestellen
Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere
Datenschutzerklärung
, Abschnitt Bestellbearbeitung.
Hinweis zum
Widerrufsrecht
Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.
FAQ
Was passiert, wenn ich meine neue Adresse nicht rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt angebe?
Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden:
Droht ein Bußgeld (die Höhe variiert je nach Bundesland)
Können wichtige Dokumente oder Behördenschreiben Sie nicht erreichen
Kann es zu Problemen bei der Beantragung von Leistungen oder Dokumenten kommen
Kann ich über das Einwohnermeldeamt den Aufenthaltsort einer Person ermitteln?
Ja, über eine Melderegisterauskunft können Sie die aktuelle Anschrift einer Person erfragen.
Für eine einfache Auskunft benötigen Sie den vollständigen Namen und idealerweise weitere Identifizierungsmerkmale der gesuchten Person.
Bei häufigen Namen kann es notwendig sein, zusätzliche Informationen wie das Geburtsdatum anzugeben.
Beachten Sie, dass eine Auskunftssperre oder andere Einschränkungen die Auskunft verhindern können.
Der genaue Aufenthaltsort (z.B. bei vorübergehender Abwesenheit) wird nicht mitgeteilt, nur die Meldeadresse.
Wer ist verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden?
Anmeldepflichtig sind:
Alle Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz beziehen
Deutsche Staatsbürger und ausländische Staatsangehörige
Personen, die länger als 3 Monate in Deutschland bleiben
Minderjährige (Anmeldung erfolgt durch Erziehungsberechtigte)
Wie lange habe ich Zeit, um meine neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden?
Sie haben in der Regel zwei Wochen Zeit, um Ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden. Diese Frist beginnt ab dem Tag des Einzugs in die neue Wohnung. In einigen Bundesländern kann die Frist abweichen, daher sollten Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem lokalen Einwohnermeldeamt erkundigen.
Was ist eine Zweitwohnung und wann brauche ich sie?
Eine Zweitwohnung ist:
Ein zusätzlicher Wohnsitz neben dem Hauptwohnsitz.
Oft genutzt von Berufspendlern, Studenten oder bei Fernbeziehungen.
Muss beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden.
Kann in einigen Gemeinden zweitwohnungssteuerpflichtig sein.
Einwohnermeldeamt
Brey
Brey
ist eine
Ortsgemeinde
im
Landkreis Mayen-Koblenz
in
Rheinland-Pfalz
. Sie gehört der
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
an. Brey ist ein staatlich anerkannter
Fremdenverkehrsort
.
[2]
BundeslandRheinland-Pfalz
LandkreisMayen-Koblenz
Einwohner1415 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl56321
Vorwahl02628
Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf
Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf
56321
DE
Website
www.brey.welterbe-mittelrheintal.de
Einwohnermeldeamt Brey
Registergericht Brey
Grundbuchamt Brey
Handelsregisterauszug Brey
Bebauungsplan Brey
Meldebestätigung online Brey
Wikipedia Brey
Einwohnermeldeamt Kaiserslautern
Einwohnermeldeamt Mayen
Einwohnermeldeamt Mülheim-Kärlich
Einwohnermeldeamt Andernach
Einwohnermeldeamt Koblenz
Einwohnermeldeamt Lahnstein
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Öffnungszeiten des Meldeamtes:
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