Das Einwohnermeldeamt bietet zwei Hauptarten von Personensuchen an:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Zusätzlich gibt es spezielle Auskünfte für Behörden und andere berechtigte Stellen, die umfangreichere Informationen enthalten können.
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Um eine Auskunftssperre zu beantragen:
Sie müssen Ihre Adresse aktualisieren:
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Brey ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel an. Brey ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort.[2]