Anmeldepflichtig sind:
Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Im Melderegister werden u.a. folgende Daten gespeichert:
Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind: