Einwohnermeldeamt Auskunft Hamburg

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Einwohnermeldeamt24 Hamburg
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Hamburg - Daten der gesuchten Person

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Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

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Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

In welchen Fällen darf das Einwohnermeldeamt keine Auskunft erteilen?

Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:

  1. Wenn eine Auskunftssperre vorliegt, z.B. aufgrund einer Gefährdung der betroffenen Person.
  2. Bei Personen in Justizvollzugsanstalten, psychiatrischen Einrichtungen oder Frauenhäusern.
  3. Wenn die Daten für statistische Zwecke anonymisiert wurden.
  4. Bei Prominenten oder Personen des öffentlichen Lebens, die eine Auskunftssperre beantragt haben.
  5. Wenn der Anfragende kein berechtigtes Interesse nachweisen kann (bei erweiterten Auskünften).
  6. Bei minderjährigen Personen, wenn die Eltern einer Auskunftserteilung widersprochen haben.
Wie lange speichert das Einwohnermeldeamt meine personenbezogenen Daten?
  • Grundsätzlich werden die Daten dauerhaft gespeichert.
  • Nach Wegzug oder Tod werden die Daten noch für begrenzte Zeit aufbewahrt (meist 5-30 Jahre, je nach Bundesland).
  • Bestimmte Daten können auf Antrag gelöscht werden, wenn keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Personensuche erfüllt sein?

Für eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Für eine einfache Melderegisterauskunft:

    • Angabe des vollständigen Namens der gesuchten Person
    • Bei häufigen Namen: zusätzliche Identifizierungsmerkmale (z.B. ungefähres Alter, frühere Wohnorte)
    • Zahlung der Verwaltungsgebühr
  2. Für eine erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Alle Voraussetzungen der einfachen Auskunft
    • Nachweis eines berechtigten Interesses (z.B. rechtliche oder wirtschaftliche Gründe)
    • Detaillierte Begründung des Auskunftsersuchens
  3. Allgemeine Voraussetzungen:

    • Die gesuchte Person darf keine Auskunftssperre eingerichtet haben
    • Die Daten müssen im Melderegister vorhanden und aktuell sein
    • Der Antragsteller muss seine eigene Identität nachweisen
Was passiert, wenn ich meine neue Adresse nicht rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt angebe?

Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden:

  • Droht ein Bußgeld (die Höhe variiert je nach Bundesland)
  • Können wichtige Dokumente oder Behördenschreiben Sie nicht erreichen
  • Kann es zu Problemen bei der Beantragung von Leistungen oder Dokumenten kommen
Kann ich verhindern, dass meine Daten aus dem Einwohnermelderegister an Dritte weitergegeben werden?

Ja, Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können eine allgemeine Auskunftssperre beantragen.
  • Es gibt die Option, der Weitergabe Ihrer Daten an bestimmte Gruppen (z.B. Adressbuchverlage) zu widersprechen.
  • Für besondere Fälle (z.B. Gefährdung) können Sie eine erweiterte Auskunftssperre beantragen.
Einwohnermeldeamt Hamburg

In Hamburg gibt es mehrere Einwohnermeldeämter, die für die Verwaltung der Melderegister in der Stadt zuständig sind. Das Melderegister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem alle Einwohner der Stadt Hamburg registriert sind und in dem alle wichtigen Daten zu ihrem Wohnsitz gespeichert werden. Die Einwohnermeldeämter in Hamburg sind für die An- und Abmeldung von Einwohnern, die Änderung von Meldedaten und die Ausstellung von Ausweisen und Meldebescheinigungen zuständig. Wenn Sie in Hamburg wohnen oder umziehen möchten, müssen Sie sich daher im Einwohnermeldeamt anmelden oder abmelden.
Postleitzahlen20095–21149,22041–22769,27499
Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg
Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg 22589 DE
Einwohner1.834.823 (31. Juli 2018)
Einwohner Metropolregion~ 5.300.000 (28. Feb. 2017)
OrtsteileBismarckshöhe, Bistal, Braakerkrug, Braakermhle, Domhorst, Höhenkamp, Höltigbaum, Ihlendiek, Lohe, Schwarzenberg, Voßmoor, Bismarckshöhe, Bistal, Braakerkrug, Braakermühle, Domhorst, Höhenkamp, Höltigbaum, Ihlendiek, Lohe, Schwarzenberg, Voßmoor
Adressen:
1. Bezirksamt Hamburg-Mitte, Steintorweg 5, 20099 Hamburg
2. Bezirksamt Altona, Platz der Republik 1, 22765 Hamburg
3. Bezirksamt Wandsbek, Marktstraße 2, 22041 Hamburg

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Jede Person, die sich dauerhaft in Deutschland angemeldet hat, ist verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.