Einwohnermeldeamt Auskunft Crawinkel

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Einwohnermeldeamt24 Crawinkel
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Crawinkel Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

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Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Welche Arten von Personensuchen bietet das Einwohnermeldeamt an?

Das Einwohnermeldeamt bietet zwei Hauptarten von Personensuchen an:

  1. Einfache Melderegisterauskunft:

    • Enthält Name, Doktorgrad und aktuelle Anschrift
    • Kann von jedem beantragt werden
    • Kein Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich
  2. Erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Enthält zusätzliche Informationen wie Geburtsdatum, frühere Namen, frühere Anschriften
    • Erfordert den Nachweis eines berechtigten Interesses
    • Wird nur in begründeten Fällen erteilt

Zusätzlich gibt es spezielle Auskünfte für Behörden und andere berechtigte Stellen, die umfangreichere Informationen enthalten können.

Wie lange speichert das Einwohnermeldeamt meine personenbezogenen Daten?
  • Grundsätzlich werden die Daten dauerhaft gespeichert.
  • Nach Wegzug oder Tod werden die Daten noch für begrenzte Zeit aufbewahrt (meist 5-30 Jahre, je nach Bundesland).
  • Bestimmte Daten können auf Antrag gelöscht werden, wenn keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Was ist eine erweiterte Melderegisterauskunft?

Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft:

  • Sie kann nur mit Nachweis eines berechtigten Interesses beantragt werden.
  • Zusätzliche Informationen können sein: frühere Namen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Sterbedatum.
  • Berechtigte Interessen können rechtliche, wirtschaftliche oder öffentliche Gründe sein.
  • Die Gebühren sind höher als bei einer einfachen Auskunft.
  • Die betroffene Person wird über die erteilte Auskunft informiert.
Was mache ich, wenn ich mich abmelden muss, aber noch keine neue Adresse habe?

Wenn Sie sich abmelden müssen, aber noch keine neue Adresse haben:

  1. Melden Sie sich trotzdem ab und geben Sie eine vorläufige Adresse an (z.B. von Verwandten oder Freunden).
  2. Informieren Sie das Einwohnermeldeamt, sobald Sie Ihre endgültige Adresse kennen.
  3. Bei einem Umzug ins Ausland können Sie oft eine "Adresse unbekannt" angeben.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Personensuche erfüllt sein?

Für eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Für eine einfache Melderegisterauskunft:

    • Angabe des vollständigen Namens der gesuchten Person
    • Bei häufigen Namen: zusätzliche Identifizierungsmerkmale (z.B. ungefähres Alter, frühere Wohnorte)
    • Zahlung der Verwaltungsgebühr
  2. Für eine erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Alle Voraussetzungen der einfachen Auskunft
    • Nachweis eines berechtigten Interesses (z.B. rechtliche oder wirtschaftliche Gründe)
    • Detaillierte Begründung des Auskunftsersuchens
  3. Allgemeine Voraussetzungen:

    • Die gesuchte Person darf keine Auskunftssperre eingerichtet haben
    • Die Daten müssen im Melderegister vorhanden und aktuell sein
    • Der Antragsteller muss seine eigene Identität nachweisen
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Jede Person, die dauerhaft in Deutschland wohnt, ist verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.