Einwohnermeldeamt Auskunft Gotha

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Einwohnermeldeamt24 Gotha
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Gotha - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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FAQ

In welchen Fällen muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:

  • Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland umziehen
  • Sie ins Ausland ziehen (auch bei vorübergehendem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten)
  • Sie Ihren Zweitwohnsitz aufgeben
Was macht das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Registrierung von Wohnsitzen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Verwaltung des Melderegisters
  • Auskunftserteilung aus dem Melderegister
  • Mitwirkung bei Wahlen und Volkszählungen
In welchen Fällen muss ich mich abmelden?

Sie müssen sich abmelden:

  • Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland
  • Bei Umzug ins Ausland
  • Bei Aufgabe eines Zweitwohnsitzes
  • Bei längerfristigem Auslandsaufenthalt (über 6 Monate)
Was ist eine Zweitwohnung und wann brauche ich sie?

Eine Zweitwohnung ist:

  • Ein zusätzlicher Wohnsitz neben dem Hauptwohnsitz.
  • Oft genutzt von Berufspendlern, Studenten oder bei Fernbeziehungen.
  • Muss beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden.
  • Kann in einigen Gemeinden zweitwohnungssteuerpflichtig sein.
Wer darf eine Einwohnermeldeamtsanfrage stellen und welche Daten erhält man?

Die Berechtigung zur Anfrage und die erhaltenen Daten variieren:

  1. Jede Person oder Organisation:

    • Darf eine einfache Melderegisterauskunft beantragen
    • Erhält Vor- und Familienname, Doktorgrad, aktuelle Anschrift
  2. Personen oder Organisationen mit berechtigtem Interesse:

    • Können eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
    • Erhalten zusätzliche Daten wie Geburtsdatum, frühere Anschriften etc.
    • Müssen das berechtigte Interesse nachweisen
  3. Behörden und öffentliche Stellen:

    • Haben Zugriff auf umfangreichere Daten für dienstliche Zwecke
    • Benötigen in der Regel keine Begründung
  4. Spezielle Berechtigte (z.B. Religionsgemeinschaften, Parteien):

    • Erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu relevanten Daten
Einwohnermeldeamt Gotha

Gotha ist die fünftgrößte Stadt des Freistaats Thüringen und Kreisstadt des Landkreises Gotha. Gotha war von 1640 bis 1825 Residenzstadt des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg und ab 1826 Haupt- und Residenzstadt des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha. Im Jahre 1820 wurde in der Stadt mit der Gothaer Versicherung das deutsche Versicherungswesen begründet. Im Gothaer Tivoli gründete sich 1875 die Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands , die sich später in SPD umbenannte. Die Stadt war ein Zentrum des deutschen Verlagswesens, so wurden im Verlag Justus Perthes, gegründet 1785, vor allem kartographische Publikationen erstellt.
BundeslandThüringen
LandkreisGotha
Einwohner45.099 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl99867
Vorwahl03621
Hauptmarkt 1, 99867 Gotha
Hauptmarkt 1, 99867 Gotha 99867 DE
Websitewww.gotha.de

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