Einwohnermeldeamt Auskunft Freising

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Einwohnermeldeamt24 Freising
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Freising - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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FAQ

Was ist eine Auskunftssperre?

Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:

  • Sie wird auf Antrag der betroffenen Person eingerichtet.
  • Gründe können Gefährdungen der Person oder ihrer Angehörigen sein, z.B. bei Stalking oder Bedrohungen.
  • Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
  • Auch bei bestehender Sperre können Behörden in begründeten Fällen Auskünfte erhalten.
  • Privatpersonen oder Unternehmen erhalten keine Auskünfte, wenn eine Sperre vorliegt.
Was passiert, wenn ich meine neue Adresse nicht rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt angebe?

Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden:

  • Droht ein Bußgeld (die Höhe variiert je nach Bundesland)
  • Können wichtige Dokumente oder Behördenschreiben Sie nicht erreichen
  • Kann es zu Problemen bei der Beantragung von Leistungen oder Dokumenten kommen
Welche Daten werden in einer Auskunft des Einwohnermeldeamts bereitgestellt?

Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:

  1. Einfache Melderegisterauskunft:

    • Vor- und Familienname
    • Doktorgrad
    • Aktuelle Anschrift
  2. Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):

    • Geburtsdatum und Geburtsort
    • Frühere Namen (z.B. Geburtsname)
    • Staatsangehörigkeit
    • Frühere Anschriften
    • Bei Verstorbenen: Sterbedatum
  3. Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen:

    • Familienstand
    • Gesetzliche Vertreter bei Minderjährigen oder Betreuten
    • Religionszugehörigkeit (nur für Religionsgemeinschaften)
Gibt es Fristen zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt?

Ja, es gibt Fristen:

  • In den meisten Bundesländern müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung anmelden.
  • Bei Überschreitung dieser Frist kann ein Bußgeld verhängt werden.
  • Die genaue Frist kann je nach Bundesland variieren, daher sollten Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem lokalen Einwohnermeldeamt erkundigen.
Wer darf eine Einwohnermeldeamtsanfrage stellen und welche Daten erhält man?

Die Berechtigung zur Anfrage und die erhaltenen Daten variieren:

  1. Jede Person oder Organisation:

    • Darf eine einfache Melderegisterauskunft beantragen
    • Erhält Vor- und Familienname, Doktorgrad, aktuelle Anschrift
  2. Personen oder Organisationen mit berechtigtem Interesse:

    • Können eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
    • Erhalten zusätzliche Daten wie Geburtsdatum, frühere Anschriften etc.
    • Müssen das berechtigte Interesse nachweisen
  3. Behörden und öffentliche Stellen:

    • Haben Zugriff auf umfangreichere Daten für dienstliche Zwecke
    • Benötigen in der Regel keine Begründung
  4. Spezielle Berechtigte (z.B. Religionsgemeinschaften, Parteien):

    • Erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu relevanten Daten
Einwohnermeldeamt Freising

Freising ist eine Große Kreisstadt und Universitätsstadt in Bayern und ein Oberzentrum in der Region München. Sie liegt an der Isar ungefähr 30 Kilometer nördlich der Landeshauptstadt München. Die Stadt war Herzogssitz im ersten bairischen Stammesherzogtum und erlangte als frühmittelalterlicher Bischofssitz und später als Zentrum des Hochstifts Freising große Bedeutung. Mit dem Aufstieg Münchens und der Säkularisation verlor die Stadt an Bedeutung. Heute ist Freising Verwaltungssitz des gleichnamigen Landkreises Freising. Rund um das ehemalige Kloster Weihenstephan liegen das Wissenschaftszentrum Weihenstephan der Technischen Universität München sowie die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf und weitere Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Direkt vor den Toren der Stadt im Erdinger Moos liegt der Flughafen München. Durch den resultierenden starken Zuzug von Neubürgern hat die Stadt Ende 2016, Nebenwohnsitze eingerechnet, die Grenze von 50.000 Einwohnern überschritten.[2][3] Freising gilt im Jahr 2017 als die – gemessen am Alter der Einwohner – jüngste Stadt Bayerns.[4]
BundeslandBayern
RegierungsbezirkOberbayern
LandkreisFreising
Einwohner48.582 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen85354, 85356
Vorwahl08161
Obere Hauptstraße 2, 85354 Freising
Obere Hauptstraße 2, 85354 Freising 85354 DE
OrtsteileAltenhausen, Ast, Drnast, Drneck, Edenhofen, Eggertshofen, Erlau, Freising, Gartelshausen, Goldshausen, Hohenbachern, Itzling, Jaibling, Kammermllerhof, Kleinbachern, Moos, Obergartelshausen, Pellhausen, Piesing, Plantage, Riedhof, Stoibermhle, Tntenhausen, Wies, Xaverienthal, Zellhausen, Zurnhausen, Altenhausen, Ast, Dürnast, Dürneck, Edenhofen, Eggertshofen, Erlau, Gartelshausen, Goldshausen, Hohenbachern, Itzling, Jaibling, Kammermüllerhof

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Bei einer Melderegisterauskunft erhalten sie den vollen Name der Person, inklusive aller Vornamen und eventuell vorhandener akademischer Titel.