Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Um eine Auskunftssperre zu beantragen:
Sie müssen sich abmelden:
Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden:
Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister: