Einwohnermeldeamt Auskunft Illmensee

Einwohnermeldeamt24 ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
Einwohnermeldeamt24 Illmensee
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Illmensee - Daten der gesuchten Person

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Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

Hinweis zum Widerrufsrecht
Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Wie lange speichert das Einwohnermeldeamt meine personenbezogenen Daten?
  • Grundsätzlich werden die Daten dauerhaft gespeichert.
  • Nach Wegzug oder Tod werden die Daten noch für begrenzte Zeit aufbewahrt (meist 5-30 Jahre, je nach Bundesland).
  • Bestimmte Daten können auf Antrag gelöscht werden, wenn keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Kann ich eine Personensuche anonym durchführen?
  • Eine vollständig anonyme Personensuche über das Einwohnermeldeamt ist nicht möglich.
  • Für eine einfache Melderegisterauskunft müssen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben.
  • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Die gesuchte Person hat das Recht zu erfahren, wer eine erweiterte Auskunft über sie eingeholt hat.
  • Anonyme Suchanfragen können aus Datenschutzgründen nicht bearbeitet werden.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Personensuche erfüllt sein?

Für eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Für eine einfache Melderegisterauskunft:

    • Angabe des vollständigen Namens der gesuchten Person
    • Bei häufigen Namen: zusätzliche Identifizierungsmerkmale (z.B. ungefähres Alter, frühere Wohnorte)
    • Zahlung der Verwaltungsgebühr
  2. Für eine erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Alle Voraussetzungen der einfachen Auskunft
    • Nachweis eines berechtigten Interesses (z.B. rechtliche oder wirtschaftliche Gründe)
    • Detaillierte Begründung des Auskunftsersuchens
  3. Allgemeine Voraussetzungen:

    • Die gesuchte Person darf keine Auskunftssperre eingerichtet haben
    • Die Daten müssen im Melderegister vorhanden und aktuell sein
    • Der Antragsteller muss seine eigene Identität nachweisen
Welche Arten von Personensuchen bietet das Einwohnermeldeamt an?

Das Einwohnermeldeamt bietet zwei Hauptarten von Personensuchen an:

  1. Einfache Melderegisterauskunft:

    • Enthält Name, Doktorgrad und aktuelle Anschrift
    • Kann von jedem beantragt werden
    • Kein Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich
  2. Erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Enthält zusätzliche Informationen wie Geburtsdatum, frühere Namen, frühere Anschriften
    • Erfordert den Nachweis eines berechtigten Interesses
    • Wird nur in begründeten Fällen erteilt

Zusätzlich gibt es spezielle Auskünfte für Behörden und andere berechtigte Stellen, die umfangreichere Informationen enthalten können.

Wird die gesuchte Person über die Anfrage informiert?

Die Information der gesuchten Person hängt von der Art der Auskunft ab:

  1. Einfache Melderegisterauskunft:

    • Die Person wird in der Regel nicht informiert.
    • Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Information.
  2. Erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Die betroffene Person muss über die erteilte Auskunft und den Empfänger informiert werden.
    • Dies geschieht in der Regel schriftlich durch das Einwohnermeldeamt.
  3. Behördliche Anfragen:

    • Bei Anfragen von Behörden erfolgt meist keine Information der betroffenen Person.
  4. Bei Auskunftssperren:

    • Wenn eine Anfrage trotz Auskunftssperre erfolgt, wird die betroffene Person in der Regel informiert.
  5. Sonderregelungen:

    • In einigen Bundesländern gibt es Regelungen, die eine Information auch bei einfachen Auskünften vorsehen.
    • Die genauen Bestimmungen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren.
Einwohnermeldeamt Illmensee

Illmensee ist eine Gemeinde im Landkreis Sigmaringen in Baden-Württemberg rund 17 Kilometer nördlich des Bodensees. Illmensee wird mit seinen 100 Hektar Seenfläche auch Drei-Seen-Gemeinde genannt. Seit 1987 ist Illmensee ein staatlich anerkannter Erholungsort.
BundeslandBaden-Württemberg
RegierungsbezirkTübingen
LandkreisSigmaringen
Einwohner2065 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl88636
Vorwahl07558
Kirchplatz 5, 88636 Illmensee
Kirchplatz 5, 88636 Illmensee 88636 DE
OrtsteileIllwangen, Krumbach, Rubacker, Sack, Wanne, Illwangen, Krumbach, Rubacker, Sack, Wanne
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Illmensee
Hauptstraße 1
88636 Illmensee

2. Ordnungsamt Landkreis Sigmaringen
Wilhelmstraße 50
72488 Sigmaringen

3. Bürgeramt Landkreis Sigmaringen
Wilhelmstraße 50
72488 Sigmaringen

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Ist die Person verstorben oder ins Ausland verzogen, teil das Amt dies auch mit. Für den seltenen Fall, dass eine Person absichtlich untergetaucht ist oder sich versehentlich nicht umgemeldet hat, teilt das Amt mit, das die neue Adresse nicht bekannt ist.