Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Ja, es gibt Fristen:
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für: