Einwohnermeldeamt Auskunft Marienmünster

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Einwohnermeldeamt24 Marienmünster
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Marienmünster - Daten der gesuchten Person

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Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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FAQ

Welche Aufgaben hat das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Registrierung von An-, Um- und Abmeldungen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Führung und Aktualisierung des Melderegisters
  • Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister
  • Mitwirkung bei der Durchführung von Wahlen und Volkszählungen
  • Bearbeitung von Anträgen für Personalausweise und Reisepässe
In welchen Fällen muss ich mich abmelden?

Eine Abmeldung ist erforderlich:

  • Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland
  • Bei Umzug ins Ausland
  • Bei Aufgabe eines Zweitwohnsitzes
  • Bei längerfristigem Auslandsaufenthalt (über 6 Monate)
Welche Daten werden im Melderegister gespeichert?

Im Melderegister werden u.a. folgende Daten gespeichert:

  • Name, Geburtsdatum und -ort
  • Anschrift und frühere Anschriften
  • Familienstand und Staatsangehörigkeit
  • Religionszugehörigkeit (freiwillige Angabe)
  • Ausweisdaten
  • Informationen zu Haupt- und Nebenwohnsitz
Was ist eine Auskunftssperre?

Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:

  • Sie wird auf Antrag der betroffenen Person eingerichtet.
  • Gründe können Gefährdungen der Person oder ihrer Angehörigen sein, z.B. bei Stalking oder Bedrohungen.
  • Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
  • Auch bei bestehender Sperre können Behörden in begründeten Fällen Auskünfte erhalten.
  • Privatpersonen oder Unternehmen erhalten keine Auskünfte, wenn eine Sperre vorliegt.
Wie lange speichert das Einwohnermeldeamt meine personenbezogenen Daten?
  • Grundsätzlich werden die Daten dauerhaft gespeichert.
  • Nach Wegzug oder Tod werden die Daten noch für begrenzte Zeit aufbewahrt (meist 5-30 Jahre, je nach Bundesland).
  • Bestimmte Daten können auf Antrag gelöscht werden, wenn keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Einwohnermeldeamt Marienmünster

Marienmünster ist eine 1970 im Zuge der Gemeindegebietsreform neu gebildete ostwestfälische Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Höxter. Namensgeberin der Stadt ist das ehemalige Benediktinerkloster Marienmünster, das im 12. Jahrhundert errichtet wurde. In Marienmünster, das sich auf einer Fläche von rund 64 km² erstreckt, leben etwa 5200 Einwohner. Die städtischen Behörden und weitere zentrale öffentliche Einrichtungen, wie z. B. Schulen, haben ihren Sitz im Ortsteil Vörden, das zwar kleiner ist als das benachbarte Bredenborn, aber den Vorteil der zentraleren Lage bietet.
BundeslandNordrhein-Westfalen
RegierungsbezirkDetmold
KreisHöxter
Einwohner4900 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl37696
Vorwahlen05276, 05277, 05284
Schulstraße 1, 37696 Marienmünster
Schulstraße 1, 37696 Marienmünster 37696 DE
Adressen:
1. Gemeinde Marienmünster
Hauptstraße 36
37696 Marienmünster

2. Ordnungsamt Marienmünster
Hauptstraße 36
37696 Marienmünster

3. Standesamt Marienmünster
Hauptstraße 36
37696 Marienmünster

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Jede Person, die dauerhaft in Deutschland wohnt, ist verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.