Einwohnermeldeamt Auskunft Merschbach

Einwohnermeldeamt24 ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
Einwohnermeldeamt24 Merschbach
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

Benötigen Sie eine Meldebescheinigung? Dann klicken Sie hier Meldebescheinigung Online anfordern

Merschbach Daten der gesuchten Person

Frühere Adresse (falls vorhanden)

Hiermit bestelle ich

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

Hinweis zum Widerrufsrecht
Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Wie kann ich eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen?

Um eine Auskunftssperre zu beantragen:

  1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
  2. Legen Sie Gründe dar, die eine Gefährdung glaubhaft machen (z.B. Bedrohung, Stalking).
  3. Fügen Sie möglichst Nachweise bei (z.B. Polizeiberichte, eidesstattliche Versicherungen).
  4. Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
In welchen Fällen muss ich mich abmelden?

Sie müssen sich abmelden:

  • Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland
  • Bei Umzug ins Ausland
  • Bei Aufgabe eines Zweitwohnsitzes
  • Bei längerfristigem Auslandsaufenthalt (über 6 Monate)
Welche Aufgaben hat das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Registrierung von An-, Um- und Abmeldungen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Führung des Melderegisters
  • Auskunft aus dem Melderegister (z.B. für Behörden)
  • Verwaltung von Personalausweisen und Reisepässen
  • Durchführung von Wahlen und Volkszählungen
Wie lange speichert das Einwohnermeldeamt meine personenbezogenen Daten?
  • Grundsätzlich werden die Daten dauerhaft gespeichert.
  • Nach Wegzug oder Tod werden die Daten noch für begrenzte Zeit aufbewahrt (meist 5-30 Jahre, je nach Bundesland).
  • Bestimmte Daten können auf Antrag gelöscht werden, wenn keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Was mache ich, wenn ich mich abmelden muss, aber noch keine neue Adresse habe?

Wenn Sie sich abmelden müssen, aber noch keine neue Adresse haben:

  1. Melden Sie sich trotzdem ab und geben Sie eine vorläufige Adresse an (z.B. von Verwandten oder Freunden).
  2. Informieren Sie das Einwohnermeldeamt, sobald Sie Ihre endgültige Adresse kennen.
  3. Bei einem Umzug ins Ausland können Sie oft eine "Adresse unbekannt" angeben.
Einwohnermeldeamt Merschbach

Merschbach im Hunsrück ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf an. Der Ort liegt am Merschbacher Bach, der der Dhron zufließt.

Bundesland Rheinland-Pfalz
Landkreis Bernkastel-Wittlich
Einwohner 69 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl 54426
Vorwahl 06504
Adresse der Verbandsverwaltung Saarstraße 7, 54424 Thalfang

EMA Anfrage Merschbach, Einwohnermeldeamt Auskunft, ema Auskunft, Adresse finden Einwohnermeldeamt, Anfrage Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt adresse erfragen, Meldeadresse herausfinden, Einwohnermeldeamt Anfrage Merschbach
Ist die Person in einen anderen Ort verzogen, so teilt das Amt dies ebenfalls mit. Ob diese Adresse aktuell ist, ist dem örtlichen Einwohnermeldeamt jedoch nicht bekannt. Um dies herauszufinden, ist eine weitere Melderegisterauskunft beim Ort des Wegzuges erforderlich.