Einwohnermeldeamt Auskunft Mitwitz

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Einwohnermeldeamt24 Mitwitz
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Mitwitz - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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FAQ

In welchen Fällen muss ich mich abmelden?

Sie müssen sich abmelden:

  • Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland
  • Bei Umzug ins Ausland
  • Bei Aufgabe eines Zweitwohnsitzes
  • Bei längerfristigem Auslandsaufenthalt (über 6 Monate)
Muss ich mich abmelden, wenn ich innerhalb derselben Stadt umziehe?
Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt müssen Sie sich nicht abmelden. In diesem Fall reicht eine Ummeldung aus, bei der Sie Ihre neue Adresse angeben.
Wie kann ich eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen?

Um eine Auskunftssperre zu beantragen:

  1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
  2. Legen Sie Gründe dar, die eine Gefährdung glaubhaft machen (z.B. Bedrohung, Stalking).
  3. Fügen Sie möglichst Nachweise bei (z.B. Polizeiberichte, eidesstattliche Versicherungen).
  4. Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
In welchen Fällen muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:

  • Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland umziehen
  • Sie ins Ausland ziehen (auch bei vorübergehendem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten)
  • Sie Ihren Zweitwohnsitz aufgeben
Muss ich mein Visum beim Einwohnermeldeamt vorlegen?
  • Für EU-Bürger: In der Regel nicht erforderlich.
  • Für Nicht-EU-Bürger: Ja, Sie müssen in der Regel Ihr Visum oder Ihren Aufenthaltstitel vorlegen.
  • Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente mitzubringen, um den Anmeldeprozess zu erleichtern.
Einwohnermeldeamt Mitwitz

Mitwitz ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Kronach in Bayern. Sie ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Mitwitz. Der Ort, auch „Tor zum Frankenwald“ genannt, liegt an der Verbindungsstrecke zwischen den Städten Kronach und Coburg.
BundeslandBayern
RegierungsbezirkOberfranken
LandkreisKronach
Einwohner2773 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl96268
Vorwahl09266
Coburger Str. 14, 96268 Mitwitz
Coburger Str. 14, 96268 Mitwitz 96268 DE
OrtsteileAngerwustung, Bächlein, Bohlswustung, Burgstall, Dickenwustung, Froschgrn, Haderleinswustung, Hof, Hofsteinach, Httenwustung, Kaltenbrunn, Krötendorfswustung, Lochleithen, Neubau, Neundorf, Reuterwustung, Schaumbergswustung, Schnitzerwustung, Schwärzdorf, Steinach, Veitenwustung, Wörlsdorf, Angerwustung, Bächlein, Bohlswustung, Burgstall, Dickenwustung, Froschgrün, Haderleinswustung, Hof, Hofsteinach, Hüttenwustung, Kaltenbrunn, Krötendorfswustung, Lochleithen, Neubau, Neundorf, Reuterwustung, Schaumbergswustung, Schnitzerwustung
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mitwitz
Hauptstraße 1
96268 Mitwitz

2. Ordnungsamt Mitwitz
Hauptstraße 1
96268 Mitwitz

3. Finanzamt Kronach
Am Stadtpark 1
96317 Kronach

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Öffnungszeiten des Einwohneramtes: