Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Das Einwohnermeldeamt hat folgende Hauptaufgaben:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister:
Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn: