Einwohnermeldeamt Auskunft Niederzissen

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Einwohnermeldeamt24 Niederzissen
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Was ist eine Auskunftssperre?

Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:

  • Sie wird auf Antrag der betroffenen Person eingerichtet.
  • Gründe können Gefährdungen der Person oder ihrer Angehörigen sein, z.B. bei Stalking oder Bedrohungen.
  • Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
  • Auch bei bestehender Sperre können Behörden in begründeten Fällen Auskünfte erhalten.
  • Privatpersonen oder Unternehmen erhalten keine Auskünfte, wenn eine Sperre vorliegt.
Welche Aufgaben hat das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Registrierung von An-, Um- und Abmeldungen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Führung des Melderegisters
  • Auskunft aus dem Melderegister (z.B. für Behörden)
  • Verwaltung von Personalausweisen und Reisepässen
  • Durchführung von Wahlen und Volkszählungen
Kann ich eine Ummeldung auch ohne persönlichen Besuch im Einwohnermeldeamt erledigen?
In vielen Gemeinden ist eine Online-Ummeldung möglich. Allerdings müssen Sie in den meisten Fällen innerhalb einer bestimmten Frist (oft 14 Tage) persönlich im Einwohnermeldeamt erscheinen, um Ihre Identität zu bestätigen und Ihre Dokumente vorzulegen.,
In welchen Fällen darf das Einwohnermeldeamt keine Auskunft erteilen?

Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:

  1. Wenn eine Auskunftssperre vorliegt, z.B. aufgrund einer Gefährdung der betroffenen Person.
  2. Bei Personen in Justizvollzugsanstalten, psychiatrischen Einrichtungen oder Frauenhäusern.
  3. Wenn die Daten für statistische Zwecke anonymisiert wurden.
  4. Bei Prominenten oder Personen des öffentlichen Lebens, die eine Auskunftssperre beantragt haben.
  5. Wenn der Anfragende kein berechtigtes Interesse nachweisen kann (bei erweiterten Auskünften).
  6. Bei minderjährigen Personen, wenn die Eltern einer Auskunftserteilung widersprochen haben.
Kann ich meine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt per Post erledigen?

Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:

  • Senden Sie das ausgefüllte Abmeldeformular mit einer Kopie Ihres Ausweisdokuments.
  • Erkundigen Sie sich vorab, ob zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.
  • Bei Umzug ins Ausland ist oft eine persönliche Abmeldung erforderlich.
Einwohnermeldeamt Niederzissen

Niederzissen ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz. Sie ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Brohltal, der die Gemeinde auch angehört. Niederzissen ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und gemäß Landesplanung als Grundzentrum ausgewiesen.[2]

Bundesland Rheinland-Pfalz
Landkreis Ahrweiler
Einwohner 2784 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl 56651
Vorwahlen 02636, 02646 (Rodder)
Adresse der Verbandsverwaltung Kapellenstraße 12, 56651 Niederzissen
Ortsteile ™lmhle, Ölmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niederzissen
Hauptstraße 1
56651 Niederzissen

2. Verbandsgemeinde Bad Breisig
Am Schloßpark 1
53498 Bad Breisig

3. Landkreis Neuwied
Wilhelmstraße 24
56564 Neuwied

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Alle Person, die sich dauerhaft in Deutschland angemeldet haben, sind verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.