Einwohnermeldeamt Auskunft Schloßvippach

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Einwohnermeldeamt24 Schloßvippach
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Schloßvippach Daten der gesuchten Person

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Zusätzlich zur Einwohnermeldeamtsanfrage recherchieren wir in verschiedenen Personendatenbanken und historischen Telefonbüchern, daher haben wir eine besonders hohe Erfolgsquote. Das Ergebnis vom Meldeamt ist in der Regel sehr schnell verfügbar (1-3 Tage), einzelne Meldeämter benötigen aber auch teilweise länger.

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Die Gesamtkosten betragen: 39,80

Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

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Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Was ist eine einfache Melderegisterauskunft?

Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister:

  • Sie kann von jeder Person oder Organisation beantragt werden.
  • Es muss kein besonderer Grund angegeben werden.
  • Sie enthält nur grundlegende Informationen: Vor- und Familienname, Doktorgrad und aktuelle Anschrift.
  • Bei Wegzug ins Ausland oder Versterben wird dies mitgeteilt, aber keine neue Adresse oder das Sterbedatum.
  • Die Auskunft ist kostenpflichtig, die Gebühren variieren je nach Gemeinde.
Was ist eine Auskunftssperre?

Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:

  • Sie wird auf Antrag der betroffenen Person eingerichtet.
  • Gründe können Gefährdungen der Person oder ihrer Angehörigen sein, z.B. bei Stalking oder Bedrohungen.
  • Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
  • Auch bei bestehender Sperre können Behörden in begründeten Fällen Auskünfte erhalten.
  • Privatpersonen oder Unternehmen erhalten keine Auskünfte, wenn eine Sperre vorliegt.
Welche Informationen werden im Einwohnermelderegister gespeichert?

Im Einwohnermelderegister werden gespeichert:

  • Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Geburtsort)
  • Aktuelle und frühere Adressen
  • Staatsangehörigkeit und Familienstand
  • Religionszugehörigkeit (wenn angegeben)
  • Ausweis- und Passnummern
  • Informationen zu gesetzlichen Vertretern (bei Minderjährigen)
In welchen Fällen darf das Einwohnermeldeamt keine Auskunft erteilen?

Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:

  1. Wenn eine Auskunftssperre vorliegt, z.B. aufgrund einer Gefährdung der betroffenen Person.
  2. Bei Personen in Justizvollzugsanstalten, psychiatrischen Einrichtungen oder Frauenhäusern.
  3. Wenn die Daten für statistische Zwecke anonymisiert wurden.
  4. Bei Prominenten oder Personen des öffentlichen Lebens, die eine Auskunftssperre beantragt haben.
  5. Wenn der Anfragende kein berechtigtes Interesse nachweisen kann (bei erweiterten Auskünften).
  6. Bei minderjährigen Personen, wenn die Eltern einer Auskunftserteilung widersprochen haben.
Kann ich verhindern, dass meine Daten aus dem Einwohnermelderegister an Dritte weitergegeben werden?

Ja, Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können eine allgemeine Auskunftssperre beantragen.
  • Es gibt die Option, der Weitergabe Ihrer Daten an bestimmte Gruppen (z.B. Adressbuchverlage) zu widersprechen.
  • Für besondere Fälle (z.B. Gefährdung) können Sie eine erweiterte Auskunftssperre beantragen.
Leaflet | © OpenStreetMap contributors
Einwohnermeldeamt Schloßvippach

Schloßvippach ist eine Gemeinde im Landkreis Sömmerda in Thüringen und Sitz der Verwaltungsgemeinschaft An der Marke, der weitere vier Gemeinden zugegliedert sind. Der Name des Ortes geht auf ein Schloss Vippach zurück, das zur Zeit der SBZ 1948 abgerissen wurde.

Bundesland Thüringen
Landkreis Sömmerda
Einwohner 1361 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl 99195
Vorwahl 036371
Adresse der Gemeinde Erfurter Str. 11, 99195 Schloßvippach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schloßvippach
Hauptstraße 1
99189 Schloßvippach

2. Landkreis Sömmerda
Am Schloß 1
99610 Sömmerda

3. Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Grosse Allee 1
99086 Erfurt

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Ist die Person in einen anderen Ort verzogen, so teilt das Amt dies ebenfalls mit. Ob diese Adresse aktuell ist, ist dem örtlichen Einwohnermeldeamt jedoch nicht bekannt. Um dies herauszufinden, ist eine weitere Melderegisterauskunft beim Ort des Wegzuges erforderlich.