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Einwohnermeldeamt Auskunft Springe
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Personensuche Springe - Daten der gesuchten Person
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(falls vorhanden)
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Land
Deutschland
Österreich
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6-10 Jahre
11-20 Jahre
21-30 Jahre
31-50 Jahre
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Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufrecht verliere
Ich habe das mir zustehende
Widerrufsrecht
zur Kenntnis genommen
Hiermit bestätige ich das ich die von Ihnen erhaltenen Meldeamtsdaten
nicht
für Adresshandel und Werbung benutzen werde
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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere
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Widerrufsrecht
Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.
FAQ
Was macht das Einwohnermeldeamt?
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Registrierung von Wohnsitzen
Ausstellung von Meldebescheinigungen
Verwaltung des Melderegisters
Auskunftserteilung aus dem Melderegister
Mitwirkung bei Wahlen und Volkszählungen
Welche Aufgaben hat das Einwohnermeldeamt?
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Registrierung von An-, Um- und Abmeldungen
Ausstellung von Meldebescheinigungen
Führung des Melderegisters
Auskunft aus dem Melderegister (z.B. für Behörden)
Verwaltung von Personalausweisen und Reisepässen
Durchführung von Wahlen und Volkszählungen
Gibt es Fristen zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt?
Ja, es gibt Fristen:
In den meisten Bundesländern müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung anmelden.
Bei Überschreitung dieser Frist kann ein Bußgeld verhängt werden.
Die genaue Frist kann je nach Bundesland variieren, daher sollten Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem lokalen Einwohnermeldeamt erkundigen.
In welchen Fällen muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden?
Sie müssen sich abmelden:
Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland
Bei Umzug ins Ausland (auch bei vorübergehendem Aufenthalt über 6 Monate)
Bei Aufgabe eines Zweitwohnsitzes
Welche Aufgaben hat das Einwohnermeldeamt?
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Registrierung von An-, Um- und Abmeldungen
Ausstellung von Meldebescheinigungen
Führung und Aktualisierung des Melderegisters
Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister
Mitwirkung bei der Durchführung von Wahlen und Volkszählungen
Bearbeitung von Anträgen für Personalausweise und Reisepässe
Einwohnermeldeamt
Springe
Springe
ist eine Stadt und eine
selbständige Gemeinde
mit rund 30.000 Einwohnern in der
Region Hannover
.
BundeslandNiedersachsen
LandkreisRegion Hannover
Einwohner29.897 (15. Jan. 2020)Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Noch nicht auf Metavorlage umgestellt
Postleitzahl31832
Vorwahlen05041, 05044, 05045
Auf dem Burghof 1, 31832 Springe
Auf dem Burghof 1, 31832 Springe
31832
DE
Website
www.springe.de
OrtsteileAmFahrenbrink, Dahle, Deisterpforte, Kaiserrampe, Köllnischfeld, Sophienhöhe, Webelsgrund, AmFahrenbrink, Dahle, Deisterpforte, Kaiserrampe, Köllnischfeld, Sophienhöhe, Webelsgrund
Einwohnermeldeamt Springe
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Grundbuchamt Springe
Handelsregisterauszug Springe
Bebauungsplan Springe
Meldebestätigung online Springe
Wikipedia Springe
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Einwohnermeldeamt Hannover
Adressen:
1. Stadtverwaltung Springe
Am Markt 1
31832 Springe
2. Einwohnermeldeamt Springe
Am Markt 1
31832 Springe
3. Ordnungsamt Springe
Am Markt 1
31832 Springe
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