Einwohnermeldeamt Auskunft Steinach

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Einwohnermeldeamt24 Steinach
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Steinach - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

Hinweis zum Widerrufsrecht
Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Kann ich meine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt per Post erledigen?
Ja, in den meisten Fällen können Sie sich per Post abmelden. Senden Sie dazu das ausgefüllte Abmeldeformular zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses an das zuständige Einwohnermeldeamt. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Gemeinde, ob zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.,
Wie lange speichert das Einwohnermeldeamt meine personenbezogenen Daten?
  • Grundsätzlich werden die Daten dauerhaft gespeichert.
  • Nach Wegzug oder Tod werden die Daten noch für begrenzte Zeit aufbewahrt (meist 5-30 Jahre, je nach Bundesland).
  • Bestimmte Daten können auf Antrag gelöscht werden, wenn keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
In welchen Fällen darf das Einwohnermeldeamt keine Auskunft erteilen?

Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:

  1. Wenn eine Auskunftssperre vorliegt, z.B. aufgrund einer Gefährdung der betroffenen Person.
  2. Bei Personen in Justizvollzugsanstalten, psychiatrischen Einrichtungen oder Frauenhäusern.
  3. Wenn die Daten für statistische Zwecke anonymisiert wurden.
  4. Bei Prominenten oder Personen des öffentlichen Lebens, die eine Auskunftssperre beantragt haben.
  5. Wenn der Anfragende kein berechtigtes Interesse nachweisen kann (bei erweiterten Auskünften).
  6. Bei minderjährigen Personen, wenn die Eltern einer Auskunftserteilung widersprochen haben.
Muss ich mich abmelden, wenn ich innerhalb derselben Stadt umziehe?

Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt:

  • Ist keine Abmeldung erforderlich
  • Reicht eine Ummeldung mit Angabe der neuen Adresse
  • Muss die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen
Was mache ich, wenn ich mich abmelden muss, aber noch keine neue Adresse habe?

In diesem Fall:

  1. Melden Sie sich trotzdem ab und geben Sie eine vorläufige Adresse an (z.B. von Verwandten).
  2. Informieren Sie das Einwohnermeldeamt, sobald Ihre endgültige Adresse feststeht.
  3. Bei Umzug ins Ausland können Sie oft "Adresse unbekannt" angeben.
Einwohnermeldeamt Steinach

Steinach ist eine Landstadt an der Nahtstelle des Thüringer Schiefergebirges zum Frankenwald.[2] Sie ist heute vor allem durch Tourismus und Wintersportanlagen geprägt und ein staatlich anerkannter Erholungsort. Früher war Steinach eine Industriestadt mit Abbau von Eisenerz, dem in die ganze Welt gelieferten Griffelschiefer und einer ausgeprägten Spielzeugindustrie.
BundeslandThüringen
LandkreisSonneberg
Einwohner3892 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl96523
Vorwahl036762
Marktplatz 4, 96523 Steinach
Marktplatz 4, 96523 Steinach 96523 DE
OrtsteileAgendorf, Aichmhl, Aign, Bärnzell, Berghof, Bruckmhle, Dunk, Erlenhof, Hoerabach, Kapflberg, Moos, Oberniedersteinach, Pellham, Prstenberg, Roth, Rotham, Sackhof, Steinach, Thanhof, Welschensteinach, Wolferszell, Wolfsberg, Agendorf, Aichmühl, Aign, Bärnzell, Berghof, Bruckmühle, Dunk, Erlenhof, Hoerabach, Kapflberg, Moos, Oberniedersteinach, Pellham, Pürstenberg, Roth, Rotham, Sackhof, Thanhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Steinach
Hauptstraße 1
77790 Steinach

2. Landratsamt Ortenaukreis
Hauptstraße 3
77652 Offenburg

3. Gemeinde Steinach, Ordnungsamt
Bahnhofstraße 10
77790 Steinach

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Öffnungszeiten des Meldeamtes: