Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:
Um eine Auskunftssperre zu beantragen:
Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft: