Einwohnermeldeamt Auskunft Uetersen

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Einwohnermeldeamt24 Uetersen
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Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
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FAQ

Was ist eine einfache Melderegisterauskunft?

Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister:

  • Sie kann von jeder Person oder Organisation beantragt werden.
  • Es muss kein besonderer Grund angegeben werden.
  • Sie enthält nur grundlegende Informationen: Vor- und Familienname, Doktorgrad und aktuelle Anschrift.
  • Bei Wegzug ins Ausland oder Versterben wird dies mitgeteilt, aber keine neue Adresse oder das Sterbedatum.
  • Die Auskunft ist kostenpflichtig, die Gebühren variieren je nach Gemeinde.
Wie aktuell sind die Daten im Melderegister?

Die Aktualität der Daten im Melderegister hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Grundsätzlich sollten die Daten sehr aktuell sein, da Bürger gesetzlich verpflichtet sind, Änderungen zeitnah zu melden.
  • Umzüge müssen innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden.
  • Andere Änderungen (z.B. Namensänderungen) werden in der Regel unmittelbar erfasst.
  • Die tatsächliche Aktualität kann variieren, wenn Bürger Änderungen nicht rechtzeitig melden.
  • Behörden tauschen Daten regelmäßig aus, um die Aktualität zu verbessern.
  • Bei Anfragen wird das Datum der letzten Aktualisierung oft mit angegeben.
In welchen Fällen darf das Einwohnermeldeamt keine Auskunft erteilen?

Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:

  1. Wenn eine Auskunftssperre vorliegt, z.B. aufgrund einer Gefährdung der betroffenen Person.
  2. Bei Personen in Justizvollzugsanstalten, psychiatrischen Einrichtungen oder Frauenhäusern.
  3. Wenn die Daten für statistische Zwecke anonymisiert wurden.
  4. Bei Prominenten oder Personen des öffentlichen Lebens, die eine Auskunftssperre beantragt haben.
  5. Wenn der Anfragende kein berechtigtes Interesse nachweisen kann (bei erweiterten Auskünften).
  6. Bei minderjährigen Personen, wenn die Eltern einer Auskunftserteilung widersprochen haben.
Muss ich mich abmelden, wenn ich innerhalb derselben Stadt umziehe?

Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt:

  • Ist keine Abmeldung erforderlich
  • Reicht eine Ummeldung mit Angabe der neuen Adresse
  • Muss die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen
Wie kann ich eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen?

Um eine Auskunftssperre zu beantragen:

  1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
  2. Legen Sie Gründe dar, die eine Gefährdung glaubhaft machen (z.B. Bedrohung, Stalking).
  3. Fügen Sie möglichst Nachweise bei (z.B. Polizeiberichte, eidesstattliche Versicherungen).
  4. Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
Einwohnermeldeamt Uetersen

Die Stadt Uetersen [ˈyːtɐzən] und dänisch Yttersen) liegt im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein. Sie ist als Chorstadt des Nordens[2] und Rosen- und Hochzeitsstadt an der Pinnau bekannt. Uetersen gehört zur Metropolregion Hamburg, zur Maritimen Landschaft Unterelbe und zur AktivRegion Pinneberger Marsch & Geest. Die Kleinstadt mit etwa 18.000 Einwohnern ist eine der dichtbesiedelten Städte in Schleswig-Holstein. Die Stadt dient den ländlichen Kommunen im südwestlichen Kreis Pinneberg als Unterzentrum und Anlaufpunkt für die Versorgung des Bedarfs an Dienstleistungen, Gütern und Infrastruktureinrichtungen. Insgesamt versorgt die Stadt im Umland ein Einzugsgebiet mit rund 50.000 Menschen. Seit einigen Jahren strebt sie als größtes Unterzentrum in Schleswig-Holstein die Anerkennung als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums an.
BundeslandSchleswig-Holstein
KreisPinneberg
Einwohner18.476 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl25436
Vorwahl04122
Wassermühlenstraße 7, 25436 Uetersen
Wassermühlenstraße 7, 25436 Uetersen 25436 DE
OrtsteileKlevendeich, Lander, Oberglinde, Unterglinde, Klevendeich, Lander, Oberglinde, Unterglinde
Adressen:
1. Stadt Uetersen
Am Markt 1
25436 Uetersen

2. Rathaus Uetersen
Am Markt 1
25436 Uetersen

3. Einwohnermeldeamt Uetersen
Am Markt 1
25436 Uetersen

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Das Einwohnermeldeamt darf nur den Namen und die Adresse der Person herausgeben. Telefonnummern, Arbeitgeber oder Verwandte der Person sind dem Meldeamt nicht bekannt und das Amt hat auch keinen Zugriff auf diese Daten.