Einwohnermeldeamt Auskunft Verden (aller)

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Einwohnermeldeamt24 Verden (aller)
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Verden (aller) - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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FAQ

Wie lange habe ich Zeit, um meine neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden?
Sie haben in der Regel zwei Wochen Zeit, um Ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden. Diese Frist beginnt ab dem Tag des Einzugs in die neue Wohnung. In einigen Bundesländern kann die Frist abweichen, daher sollten Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem lokalen Einwohnermeldeamt erkundigen.
Wer ist verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden?

Anmeldepflichtig sind:

  • Alle Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz beziehen
  • Deutsche Staatsbürger und ausländische Staatsangehörige
  • Personen, die länger als 3 Monate in Deutschland bleiben
  • Minderjährige (Anmeldung erfolgt durch Erziehungsberechtigte)
In welchen Fällen muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:

  • Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland umziehen
  • Sie ins Ausland ziehen (auch bei vorübergehendem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten)
  • Sie Ihren Zweitwohnsitz aufgeben
Was macht das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Registrierung von Wohnsitzen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Verwaltung des Melderegisters
  • Auskunftserteilung aus dem Melderegister
  • Mitwirkung bei Wahlen und Volkszählungen
Muss ich mich abmelden, wenn ich innerhalb derselben Stadt umziehe?
Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt müssen Sie sich nicht abmelden. In diesem Fall reicht eine Ummeldung aus, bei der Sie Ihre neue Adresse angeben.
Einwohnermeldeamt Verden (Aller)

Verden [ˈfeːɐ̯dn̩] ist die Kreisstadt des Landkreises Verden in Niedersachsen und eine selbständige Gemeinde. Die Stadt liegt in der Mittelweserregion an der Aller unmittelbar vor deren Mündung in die Weser. Sie trägt als Zentrum der Pferdezucht und des Pferdesports den Beinamen Reiterstadt. Der Zusatz „Aller“ hat sich zu einer Zeit eingebürgert, in der im deutschsprachigen Raum für die französische Stadt Verdun ebenfalls der Name „Verden“ gebräuchlich war. Der Stadtname stammt von „Furt“ oder „Fähre“. Die Stadt lag günstig an einer Furt durch die Aller, nahe einer wichtigen Handelsstraße.
BundeslandNiedersachsen
LandkreisVerden
Einwohner27.782 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl27283
Vorwahlen04231, 04230 (Walle), 04235 (Langwedel)
Große Straße 40, 27283 Verden (Aller)
Große Straße 40, 27283 Verden (Aller) 27283 DE
Websitewww.verden.de
Adressen:
1. Stadt Verden (Aller)
Rathausplatz 1
27283 Verden (Aller)

2. Landkreis Verden
Büro der Landrätin
Am Gärtnerplatz 1
27283 Verden (Aller)

3. Agentur für Arbeit Verden
Mühlenstraße 2
27283 Verden (Aller)

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Öffnungszeiten des Einwohneramtes: