Einwohnermeldeamt Auskunft Vilsheim

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Einwohnermeldeamt24 Vilsheim
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Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
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FAQ

Wie kann ich eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen?

Um eine Auskunftssperre zu beantragen:

  1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
  2. Legen Sie Gründe dar, die eine Gefährdung glaubhaft machen (z.B. Bedrohung, Stalking).
  3. Fügen Sie möglichst Nachweise bei (z.B. Polizeiberichte, eidesstattliche Versicherungen).
  4. Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
Welche Aufgaben hat das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Registrierung von An-, Um- und Abmeldungen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Führung und Aktualisierung des Melderegisters
  • Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister
  • Mitwirkung bei der Durchführung von Wahlen und Volkszählungen
  • Bearbeitung von Anträgen für Personalausweise und Reisepässe
In welchen Fällen muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:

  • Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland umziehen
  • Sie ins Ausland ziehen (auch bei vorübergehendem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten)
  • Sie Ihren Zweitwohnsitz aufgeben
Kann ich meine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt per Post erledigen?
Ja, in den meisten Fällen können Sie sich per Post abmelden. Senden Sie dazu das ausgefüllte Abmeldeformular zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses an das zuständige Einwohnermeldeamt. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Gemeinde, ob zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.,
Wofür benötige ich eine Meldebestätigung?

Eine Meldebestätigung kann erforderlich sein für:

  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Anmeldung bei Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, etc.)
  • Beantragung bestimmter Sozialleistungen
  • Nachweis des Wohnsitzes bei Behörden oder Arbeitgebern
  • Anmeldung eines Fahrzeugs
Einwohnermeldeamt Vilsheim

BundeslandBayern
RegierungsbezirkNiederbayern
LandkreisLandshut
Einwohner2768 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl84186
Vorwahlen08706, 08705
Schulstraße 5, 84186 Vilsheim
Schulstraße 5, 84186 Vilsheim 84186 DE
OrtsteileAltenburg, BadhausAst, Damm, Dirnaibach, Garnzell, Gleißenbach, Gtersdorf, Hupferding, Kapfing, Kemoden, Kerschreuth, Langenvils, Lechau, Matzenau, Reichersdorf, Reitgarten, Ried, Rothenkasten, Schellenberg, Schraham, Schweiberg, Thalham, Thannlohe, TristlaDamm, Viehhausen, Wieskatzing, Altenburg, BadhausAst, Damm, Dirnaibach, Garnzell, Gleißenbach, Gütersdorf, Hupferding, Kapfing, Kemoden, Kerschreuth, Langenvils, Lechau, Matzenau
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Vilsheim, Hauptstraße 1, 84183 Vilsheim
2. Finanzamt Landshut, Ludwigstraße 20, 84034 Landshut
3. Einwohnermeldeamt Vilsheim, Hauptstraße 1, 84183 Vilsheim

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Datenstand Einwohnermeldeamtadresse 2012-2020