Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Das Einwohnermeldeamt bietet zwei Hauptarten von Personensuchen an:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Zusätzlich gibt es spezielle Auskünfte für Behörden und andere berechtigte Stellen, die umfangreichere Informationen enthalten können.
Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister:
Sie müssen sich abmelden: