Einwohnermeldeamt Auskunft Wörth-am-rhein

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Einwohnermeldeamt24 Wörth-am-rhein
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Wörth-am-rhein - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

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FAQ

Kann ich eine Ummeldung auch ohne persönlichen Besuch im Einwohnermeldeamt erledigen?
In vielen Gemeinden ist eine Online-Ummeldung möglich. Allerdings müssen Sie in den meisten Fällen innerhalb einer bestimmten Frist (oft 14 Tage) persönlich im Einwohnermeldeamt erscheinen, um Ihre Identität zu bestätigen und Ihre Dokumente vorzulegen.,
Was ist eine Auskunftssperre?

Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:

  • Sie wird auf Antrag der betroffenen Person eingerichtet.
  • Gründe können Gefährdungen der Person oder ihrer Angehörigen sein, z.B. bei Stalking oder Bedrohungen.
  • Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
  • Auch bei bestehender Sperre können Behörden in begründeten Fällen Auskünfte erhalten.
  • Privatpersonen oder Unternehmen erhalten keine Auskünfte, wenn eine Sperre vorliegt.
Muss ich mich abmelden, wenn ich innerhalb derselben Stadt umziehe?
Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt müssen Sie sich nicht abmelden. In diesem Fall reicht eine Ummeldung aus, bei der Sie Ihre neue Adresse angeben.
Wie häufig bin ich verpflichtet, meine Adresse beim Einwohnermeldeamt zu aktualisieren?

Sie müssen Ihre Adresse aktualisieren:

  • Bei jedem Umzug innerhalb Deutschlands
  • Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung
  • Bei Änderung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes
  • Bei Rückkehr nach längerem Auslandsaufenthalt (über 6 Monate)
Wie lange habe ich Zeit, um meine neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden?
Sie haben in der Regel zwei Wochen Zeit, um Ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden. Diese Frist beginnt ab dem Tag des Einzugs in die neue Wohnung. In einigen Bundesländern kann die Frist abweichen, daher sollten Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem lokalen Einwohnermeldeamt erkundigen.
Einwohnermeldeamt Wörth am Rhein

Wörth am Rhein ist eine verbandsfreie Stadt mit 17.968 Einwohnern im Landkreis Germersheim und im Südosten von Rheinland-Pfalz. Sie liegt gegenüber von Karlsruhe am linken Rheinufer. Die Ansiedlung des Mercedes-Benz-Werks Wörth, des größten Lkw-Montagewerkes der Welt, und einer Raffinerie in den 1960er Jahren führte dazu, dass die Einwohnerzahl von etwa 3500 im Jahr 1960 auf 9000 Mitte der 1970er Jahre stieg. Große Wohngebiete und ein neues Zentrum auf dem Dorschberg entstanden in der Folge der Industrieansiedlung. Seit 1977 trägt Wörth die Bezeichnung „Stadt“.
BundeslandRheinland-Pfalz
LandkreisGermersheim
Einwohner18.274 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl76744
Vorwahlen07271, 07277, 06340
Mozartstraße 2, 76744 Wörth am Rhein
Mozartstraße 2, 76744 Wörth am Rhein 76744 DE
Websitewww.woerth.de
Adressen:
Stadtverwaltung Wörth am Rhein
Rathausplatz 1
76744 Wörth am Rhein

Zulassungsstelle Wörth am Rhein
Schwarzwaldstraße 3
76744 Wörth am Rhein

Finanzamt Karlsruhe-Rastatt
Römerstraße 77
76437 Rastatt

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Jede Person, die sich dauerhaft in Deutschland angemeldet hat, ist verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.