Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Eine Abmeldung ist erforderlich:
Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:
Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt:
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich: