Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft:
Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister:
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Im Melderegister werden u.a. folgende Daten gespeichert:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen: