Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft:
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Eine Abmeldung ist erforderlich:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn: