Ja, Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
Eine Abmeldung ist erforderlich:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):
Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen:
Um eine Auskunftssperre zu beantragen: