Einwohnermeldeamt Auskunft Mittelneufnach

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Einwohnermeldeamt24 Mittelneufnach
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Mittelneufnach - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

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Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Was macht das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Registrierung von Wohnsitzen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Verwaltung des Melderegisters
  • Auskunftserteilung aus dem Melderegister
  • Mitwirkung bei Wahlen und Volkszählungen
Wie lange habe ich Zeit, um meine neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden?
Sie haben in der Regel zwei Wochen Zeit, um Ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden. Diese Frist beginnt ab dem Tag des Einzugs in die neue Wohnung. In einigen Bundesländern kann die Frist abweichen, daher sollten Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem lokalen Einwohnermeldeamt erkundigen.
Was ist eine einfache Melderegisterauskunft?

Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister:

  • Sie kann von jeder Person oder Organisation beantragt werden.
  • Es muss kein besonderer Grund angegeben werden.
  • Sie enthält nur grundlegende Informationen: Vor- und Familienname, Doktorgrad und aktuelle Anschrift.
  • Bei Wegzug ins Ausland oder Versterben wird dies mitgeteilt, aber keine neue Adresse oder das Sterbedatum.
  • Die Auskunft ist kostenpflichtig, die Gebühren variieren je nach Gemeinde.
Kann ich über Ihre Webseite auch weitere Informationen über eine Person erhalten (z.B. Familienstand, frühere Adressen)?
  • Über eine einfache Melderegisterauskunft erhalten Sie nur Name, Doktorgrad und aktuelle Anschrift.
  • Weitere Informationen wie Familienstand oder frühere Adressen fallen unter die erweiterte Melderegisterauskunft.
  • Für eine erweiterte Auskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Die Webseite des Einwohnermeldeamts bietet in der Regel nur die Möglichkeit, eine einfache Auskunft zu beantragen.
  • Für eine erweiterte Auskunft müssen Sie sich direkt an das zuständige Einwohnermeldeamt wenden und Ihr Interesse begründen.
Kann ich meine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt per Post erledigen?
Ja, in den meisten Fällen können Sie sich per Post abmelden. Senden Sie dazu das ausgefüllte Abmeldeformular zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses an das zuständige Einwohnermeldeamt. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Gemeinde, ob zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.,
Einwohnermeldeamt Mittelneufnach

Mittelneufnach ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Augsburg und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Stauden mit Sitz in Langenneufnach. Sie liegt an der Neufnach.
BundeslandBayern
RegierungsbezirkSchwaben
LandkreisAugsburg
Einwohner1043 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl86868
Vorwahl08262
Alpenstr. 10, 86868 Mittelneufnach
Alpenstr. 10, 86868 Mittelneufnach 86868 DE
OrtsteileBuchhof, Buchhof
Adressen:
1. Gemeinde Mittelneufnach, Hauptstraße 1, 86862 Mittelneufnach
2. Landratsamt Augsburg, Prinzstraße 4, 86153 Augsburg
3. Ordnungsamt Mittelneufnach, Hauptstraße 1, 86862 Mittelneufnach

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Ebenfalls mitgeteilt werden der volle Name der Person, inklusive aller Vornamen und eventuell vorhandener akademischer Titel. Weitere Daten zur Person, z.B. der Familienstand, Namen der Kinder oder vorherige Adressen dürfen aus Datenschutzgründen vom Amt nicht mitgeteilt werden. Das Einwohnermeldeamt darf nur den Namen und die Adresse der Person herausgeben. Telefonnummern, Arbeitgeber oder Verwandte der Person sind dem Meldeamt nicht bekannt und das Amt hat auch keinen Zugriff auf diese Daten.