Eine Meldebestätigung kann erforderlich sein für:
Die Berechtigung zur Anfrage und die erhaltenen Daten variieren:
Jede Person oder Organisation:
Personen oder Organisationen mit berechtigtem Interesse:
Behörden und öffentliche Stellen:
Spezielle Berechtigte (z.B. Religionsgemeinschaften, Parteien):
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Für eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Für eine einfache Melderegisterauskunft:
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft:
Allgemeine Voraussetzungen:
Naila [ˈnaɪ̯laː] ist eine Stadt in Oberfranken. Sie liegt etwa 18 Kilometer westlich der Kreisstadt Hof im Frankenwald. Bis 1972 war Naila Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises, seit 1993 ist die Stadt ein Mittelzentrum[2] im Landkreis Hof.