Einwohnermeldeamt Auskunft Potsdam

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Einwohnermeldeamt24 Potsdam
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Potsdam - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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FAQ

Was ist eine Auskunftssperre?

Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:

  • Sie wird auf Antrag der betroffenen Person eingerichtet.
  • Gründe können Gefährdungen der Person oder ihrer Angehörigen sein, z.B. bei Stalking oder Bedrohungen.
  • Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
  • Auch bei bestehender Sperre können Behörden in begründeten Fällen Auskünfte erhalten.
  • Privatpersonen oder Unternehmen erhalten keine Auskünfte, wenn eine Sperre vorliegt.
Was ist eine Zweitwohnung und wann brauche ich sie?

Eine Zweitwohnung ist:

  • Ein zusätzlicher Wohnsitz neben dem Hauptwohnsitz.
  • Oft genutzt von Berufspendlern, Studenten oder bei Fernbeziehungen.
  • Muss beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden.
  • Kann in einigen Gemeinden zweitwohnungssteuerpflichtig sein.
Wie kann ich eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen?

Um eine Auskunftssperre zu beantragen:

  1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
  2. Legen Sie Gründe dar, die eine Gefährdung glaubhaft machen (z.B. Bedrohung, Stalking).
  3. Fügen Sie möglichst Nachweise bei (z.B. Polizeiberichte, eidesstattliche Versicherungen).
  4. Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
Wer ist verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden?

Anmeldepflichtig sind:

  • Alle Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz beziehen
  • Deutsche Staatsbürger und ausländische Staatsangehörige
  • Personen, die länger als 3 Monate in Deutschland bleiben
  • Minderjährige (Anmeldung erfolgt durch Erziehungsberechtigte)
Gibt es Fristen zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt?

Ja, es gibt Fristen:

  • In den meisten Bundesländern müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung anmelden.
  • Bei Überschreitung dieser Frist kann ein Bußgeld verhängt werden.
  • Die genaue Frist kann je nach Bundesland variieren, daher sollten Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem lokalen Einwohnermeldeamt erkundigen.
Einwohnermeldeamt Potsdam

Das Einwohnermeldeamt in Potsdam ist eine staatliche Einrichtung, die für die Bearbeitung von Melderegistereinträgen und die Ausstellung von Ausweispapieren wie Personalausweisen und Reisepässen zuständig ist. Wenn Sie in Potsdam wohnen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden und abmelden, wenn Sie umziehen. Auch andere Änderungen, die sich auf Ihre Meldedaten auswirken, müssen beim Einwohnermeldeamt gemeldet werden, z.B. Namensänderungen oder Änderungen der Anschrift. Sie können auch beim Einwohnermeldeamt einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamts in Potsdam können je nach Standort variieren. Es empfiehlt sich, vor einem Besuch telefonisch oder online zu erfragen, wann das Amt geöffnet hat.
BundeslandBrandenburg
Einwohner183.154 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen14467–14482
Vorwahlen0331, 033208, 033201
Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam 14461 DE
OrtsteileKleinGlienicke, Nedlitz, KleinGlienicke, Nedlitz
Adressen:
1. Stadtverwaltung Potsdam, Am Kanal 1, 14467 Potsdam
2. Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79, 14469 Potsdam
3. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Am Schragen 1, 14469 Potsdam

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Das Einwohnermeldeamt darf nur den Namen und die Adresse der Person herausgeben. Telefonnummern, Arbeitgeber oder Verwandte der Person sind dem Meldeamt nicht bekannt und das Amt hat auch keinen Zugriff auf diese Daten.