Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Anmeldepflichtig sind:
Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):
Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen:
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft: